BIS: Suche und Detail

 Bombenfund / Nachweis der Kampfmittelfreiheit

Auch heute werden beinahe täglich bei Erdarbeiten noch Kampfmittel aus dem Zweiten Weltkrieg gefunden. Die Beseitigung dieser Kampfmittel ist eine Aufgabe des Ordnungsamtes im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr.

Was sind Kampfmittel?

Zu den Kampfmitteln zählen Bomben, Granaten, Munition und Munitionsteile, aber auch Waffen und Waffenteile, die durch die Wehrmacht oder die ehemaligen Alliierten im Zuge der Kampfhandlungen hinterlassen wurden. Es kann sich dabei gleichermaßen um sogenannte „Blindgänger“ wie um ungebrauchte Kampfmittel handeln. Aber nicht nur Kampfmittel des Zweiten Weltkrieges, sondern auch Munition aus heutiger Produktion werden gefunden.

In allen Fällen von Kampfmittelfunden ist höchste Vorsicht geboten!

Was ist bei Kampfmittelfunden zu tun?

  • Kampfmittel auf gar keinen Fall anfassen
  • Sofort die Feuerwehr oder Polizei verständigen (112/110)
  • Den Zugang zur Fundstelle sperren.
  • Kann man vorbeugen?

Umfassend vorbeugen kann man nicht, da es aus vielerlei Gründen sehr aufwendig oder gar unmöglich ist, das gesamte Stadtgebiet vorsorglich auf eine mögliche Kampfmittelbelastung zu untersuchen. In der Regel wird speziell im Vorfeld von Baumaßnahmen eine Luftbildauswertung durchgeführt, um evtl. vorhandene Bombenblindgänger zu finden.

Nachweis der Kampfmittelfreiheit

Im Baurecht ist geregelt, dass Grundstücke für bauliche Anlagen geeignet sein müssen (§16 BauO NRW). Das Bauaufsichtsamt fordert im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens den Nachweis über die Kampfmittelfreiheit. Nachweispflichtig ist der Bauantragstellende!

Um den Nachweis zu erbringen, muss zunächst ein Antrag auf Luftbildauswertung beim Ordnungsamt der Stadt Wassenberg als zuständige Ordnungsbehörde gestellt werden. Die Ordnungsbehörde leitet diesen Antrag an den KBD weiter und erhält nach ca. 4 Wochen das Ergebnis der LBA zurück. In Zusammenarbeit mit der örtlichen Ordnungsbehörde koordinieren die Mitarbeiter des KBD die Kampfmittelsuche bei Verdachtsflächen vor Ort.

Auf den Luftbildern des 2.Weltkrieges, die von alliierten Aufklärungsflugzeugen nach den Angriffen gefertigt wurden, sind neben den bombardierten Bereichen auch die Einschlagspunkte möglicher Blindgänger erkennbar. Solche konkreten Verdachtspunkte werden dann üblicherweise durch Sondieren der Fläche mit entsprechenden geophysikalischen Detektoren überprüft.

Hierbei festgestellte Bodenanomalien, die möglicherweise Kampfmittel sein können, werden freigelegt, identifiziert und geborgen, falls sie handhabungsfähig sind. Falls das aufgefundene Kampfmittel nicht handhabungsfähig ist, muss es „entschärft“ werden oder – falls das nicht möglich ist – noch an der Fundstelle durch eine gezielte Sprengung zerstört oder unschädlich gemacht werden.

Die Finanzierung der zivilen Kampfmittelbeseitigung teilt sich auf zwischen der Kommune, dem Grundstückseigentümer, dem Bundesland und dem Bund. Die vorsorgliche Absuche eines Baugrundstückes trägt das Land, Maßnahmen der Gefahrenabwehr (Absperrung, Evakuierung, Entschärfung, Abtransport und Vernichtung) übernehmen die Kommune und Land oder Bund.

Die in Einzelfällen entstehenden Mehrkosten für eine erschwerte Suche oder Bergung können teilweise zu Lasten der Grundstückseigentümer/-besitzer gehen, da dieser verantwortlich für Gefahren ist, die von seinem Grundstück ausgehen. Das heißt, dass die Ordnungsbehörde zur Gefahrenabwehr ggf. Maßnahmen gegen den Eigentümer/Besitzer zu dessen Lasten veranlassen kann bzw. muss.

 

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Zuständige Einrichtung

Ordnungsamt
Stadtverwaltung Wassenberg
Roermonder Straße 25-27
41849 Wassenberg
E-Mail: fachbereich.3@wassenberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Bombenfund / Nachweis der Kampfmittelfreiheit

Auch heute werden beinahe täglich bei Erdarbeiten noch Kampfmittel aus dem Zweiten Weltkrieg gefunden. Die Beseitigung dieser Kampfmittel ist eine Aufgabe des Ordnungsamtes im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr.

Was sind Kampfmittel?

Zu den Kampfmitteln zählen Bomben, Granaten, Munition und Munitionsteile, aber auch Waffen und Waffenteile, die durch die Wehrmacht oder die ehemaligen Alliierten im Zuge der Kampfhandlungen hinterlassen wurden. Es kann sich dabei gleichermaßen um sogenannte „Blindgänger“ wie um ungebrauchte Kampfmittel handeln. Aber nicht nur Kampfmittel des Zweiten Weltkrieges, sondern auch Munition aus heutiger Produktion werden gefunden.

In allen Fällen von Kampfmittelfunden ist höchste Vorsicht geboten!

Was ist bei Kampfmittelfunden zu tun?

  • Kampfmittel auf gar keinen Fall anfassen
  • Sofort die Feuerwehr oder Polizei verständigen (112/110)
  • Den Zugang zur Fundstelle sperren.
  • Kann man vorbeugen?

Umfassend vorbeugen kann man nicht, da es aus vielerlei Gründen sehr aufwendig oder gar unmöglich ist, das gesamte Stadtgebiet vorsorglich auf eine mögliche Kampfmittelbelastung zu untersuchen. In der Regel wird speziell im Vorfeld von Baumaßnahmen eine Luftbildauswertung durchgeführt, um evtl. vorhandene Bombenblindgänger zu finden.

Nachweis der Kampfmittelfreiheit

Im Baurecht ist geregelt, dass Grundstücke für bauliche Anlagen geeignet sein müssen (§16 BauO NRW). Das Bauaufsichtsamt fordert im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens den Nachweis über die Kampfmittelfreiheit. Nachweispflichtig ist der Bauantragstellende!

Um den Nachweis zu erbringen, muss zunächst ein Antrag auf Luftbildauswertung beim Ordnungsamt der Stadt Wassenberg als zuständige Ordnungsbehörde gestellt werden. Die Ordnungsbehörde leitet diesen Antrag an den KBD weiter und erhält nach ca. 4 Wochen das Ergebnis der LBA zurück. In Zusammenarbeit mit der örtlichen Ordnungsbehörde koordinieren die Mitarbeiter des KBD die Kampfmittelsuche bei Verdachtsflächen vor Ort.

Auf den Luftbildern des 2.Weltkrieges, die von alliierten Aufklärungsflugzeugen nach den Angriffen gefertigt wurden, sind neben den bombardierten Bereichen auch die Einschlagspunkte möglicher Blindgänger erkennbar. Solche konkreten Verdachtspunkte werden dann üblicherweise durch Sondieren der Fläche mit entsprechenden geophysikalischen Detektoren überprüft.

Hierbei festgestellte Bodenanomalien, die möglicherweise Kampfmittel sein können, werden freigelegt, identifiziert und geborgen, falls sie handhabungsfähig sind. Falls das aufgefundene Kampfmittel nicht handhabungsfähig ist, muss es „entschärft“ werden oder – falls das nicht möglich ist – noch an der Fundstelle durch eine gezielte Sprengung zerstört oder unschädlich gemacht werden.

Die Finanzierung der zivilen Kampfmittelbeseitigung teilt sich auf zwischen der Kommune, dem Grundstückseigentümer, dem Bundesland und dem Bund. Die vorsorgliche Absuche eines Baugrundstückes trägt das Land, Maßnahmen der Gefahrenabwehr (Absperrung, Evakuierung, Entschärfung, Abtransport und Vernichtung) übernehmen die Kommune und Land oder Bund.

Die in Einzelfällen entstehenden Mehrkosten für eine erschwerte Suche oder Bergung können teilweise zu Lasten der Grundstückseigentümer/-besitzer gehen, da dieser verantwortlich für Gefahren ist, die von seinem Grundstück ausgehen. Das heißt, dass die Ordnungsbehörde zur Gefahrenabwehr ggf. Maßnahmen gegen den Eigentümer/Besitzer zu dessen Lasten veranlassen kann bzw. muss.

 

Weltkriegsbombe, KBD, Luftbild, Kampfmittel, Granate, Luftbildauswertung, Luftbilduntersuchung https://service.wassenberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7592/show
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