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 Führerscheinanträge

Sie möchten eine Fahrerlaubnis beantragen bzw. Ihre vorhandene Fahrerlaubnis erweitern oder verlängern. Den entsprechenden „Antrag auf Fahrerlaubnis“ können Sie sowohl beim Bürgerservice der Stadt Wassenberg als auch beim Bürger-Service-Center der Kreisverwaltung Heinsberg (außer Klasse D) einreichen. Anträge auf Erteilung und Erweiterung werden im Einwohnermeldeamt der Stadt Wassenberg entgegengenommen und an das Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg zur Bearbeitung weitergeleitet. Die Antragsvordrucke sind dort vorrätig.

Rechtsgrundlagen

Straßenverkehrsgesetz

Unterlagen

  • Personalausweis oder Pass sowie für

Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T:

    • Passbild (35 x 45 mm),
    • Sehtestbescheinigung (ggf. augenärztliches Gutachten)
    • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe

Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE:

    • Passbild (35 x 45 mm),
    • ärztliches Gutachten,
    • Gutachten/Zeugnis über die Sehwerte
    • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
    • ggf. Nachweis gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

zusätzlich für Klassen D1, D1E, D, DE:

    • testpsychologisches Gutachten nach Anlage 5 Ziff. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (Reaktionstest)

Hinweise und Besonderheiten

Zum Erwerb einer Fahrerlaubnis  ist grundsätzlich der Besuch einer Fahrschule erforderlich. Die Fahrerlaubnis kann nur erteilt werden, wenn keine Bedenken gegen Ihre Eignung und Befähigung bestehen.

Den Antrag für den Führerschein können Sie bereits (bis zu 6 Monaten) vor Erreichen des gesetzlichen Mindestalters beim Bürgerservice der Stadt Wassenberg oder beim Bürger-Service-Center der Kreisverwaltung einreichen.

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Zuständige Einrichtung

Einwohnermeldeamt
Stadtverwaltung Wassenberg
Roermonder Straße 25-27
41849 Wassenberg
E-Mail: einwohnermeldeamt@wassenberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau von den Driesch:
Tel: 02432 4900-303
Frau Schmitz:
Tel: 02432 4900-304
Frau Damerau:
Tel: 02432 4900-305