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Einbürgerungen

Kurzbeschreibung

Ausländer können durch die Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, wenn sie einen Antrag stellen und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Einbürgerungen sind aufgrund verschiedener gesetzlicher Vorschriften möglich. Die ab 01.01.2000 geltenden Regelungen zur deutschen Staatsangehörigkeit sind im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) enthalten.

Dem  Antrag auf Einbürgerung sind folgende Unterlagen beizufügen:

Personenbezogene Nachweise:

  • Gültiger Pass, ID-Karte, Ausweis oder Ausweisersatz (in beglaubigter Kopie)
  • Gültige Aufenthaltserlaubnis (einfache Kopie ausreichend)
  • Gültige Meldebescheinigung
  • Geburtsurkunde (beglaubigter Ausdruck aus dem deutschen Eheregister oder beglaubigte Übersetzung der Urkunde aus dem Heimatland)
  • Heiratsurkunde (beglaubigter Ausdruck aus dem deutschen Eheregister oder beglaubigte Übersetzung der Urkunde aus dem Heimatland)
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Aktuelles Passfoto

Personenbezogene Nachweise je nach Einzelfall (in einfacher Kopie):

  • Schulbescheinigung
  • Studienbescheinigung
  • Bei deutschen Ehegatten: Deutsches Ausweisdokument oder Einbürgerungsurkunde

Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts (aktuell und in einfacher Kopie):

  • Arbeitsvertrag oder
  •  Berufsausbildungsvertrag oder
  • Lohn-/Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate oder
  • Rentenbescheid oder
  • Leistungsbescheid (Arbeitsagentur, Wohngeldstelle, Jobcenter, Sozialamt) oder
  • bei Selbstständigen: Gewerbeanmeldung und Bescheinigung des Steuerberaters über die Höhe der monatlichen Einnahmen aus dem Gewerbebetrieb.
  • Ggf. Nachweis über die Anzahl an geleisteten Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Ggf. Nachweis über Ihre Kranken- und Pflegeversicherung (z. B. durch Krankenversicherungskarte)

Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse:

  • Zertifikat „Deutsch“ auf dem Niveau B1 GER oder
  •  Abschlusszeugnis (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) oder
  • Schulzeugnisse von vier aufeinanderfolgenden Schuljahren oder
  • Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung in Deutschland oder
  • Nachweis über einen Studienabschluss an einer deutschen Hochschule

Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung:

  • Bescheinigung über den bestandenen Einbürgerungstest oder
  • Abschlusszeugnis (Hauptschule, Realschule, Gymnasium)

Beratung

Um feststellen zu können, ob in Ihrem Fall eine Einbürgerung möglich ist, können Sie sich an die Einbürgerungsstelle der Kreisverwaltung Heinsberg wenden.

Folgende Voraussetzungen müssten für eine Anspruchseinbürgerung erfüllt sein:

    • Fünf Jahre Aufenthalt:
      In der Regel müssen Sie sich seit fünf Jahren rechtmäßig gewöhnlich in Deutschland aufhalten.
    • Geklärte Identität:
      Nachweis über Reisepass oder ID-Karte aus dem Heimatland.
    • Geklärte Staatsangehörigkeit:
      Nachweis über Reisepass, ID-Karte oder Staatsangehörigkeitsurkunde aus dem Heimatland.
    • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes:
      Das Bekenntnis kann im Rahmen des Antrages abgegeben werden.
    • Aufenthaltsrecht: Sie müssten zum Zeitpunkt der Einbürgerung ein unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht für Deutschland besitzen. Der Nachweis erfolgt über die Vorlage des gültigen Aufenthaltstitels.
    • Sicherung des Lebensunterhalts:
      Sie und Ihre Angehörigen müssen den Lebensunterhalt eigenständig sicherstellen können.
    • Strafrechtliche Unbescholtenheit:
      Sie dürfen weder wegen einer rechtswidrigen Tat zu einer Strafe verurteilt noch darf gegen Sie auf Grund Ihrer Schuldunfähigkeit eine Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet worden sein.
    • Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache:
      Sie müssen über mündliche und schriftliche Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) verfügen.
    • Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung:
      Sie müssen über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügen.
    • Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse:
      Sie müssen die Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse gewährleisten und dürfen insbesondere nicht gleichzeitig mit mehreren Ehegatten verheiratet sein.

Den Antrag auf Einbürgerung erhalten Sie bei der Stadtverwaltung Wassenberg (Zentrale und Einwohnermeldeamt) oder auf Anfrage bei der Einbürgerungsstelle der Kreisverwaltung Heinsberg. Sie müssen den ausgefüllten, nicht unterschriebenen Antrag mit entsprechenden Nachweisen beim Einwohnermeldeamt einreichen, Terminabsprache ist erforderlich.

Anschließend wird der Antrag an die zuständige Stelle der Kreisverwaltung Heinsberg weitergeleitet. Die Einbürgerungsstelle prüft den Antrag und sofern alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird am Ende des Einbürgerungsverfahrens mit Aushändigung der Einbürgerungsurkunde die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen.

Kreisverwaltung Heinsberg

Staatsangehörigkeit / Einbürgerung (EBH)

Valkenburger Straße 45

52525 Heinsberg

Die Einbürgerungsgebühr beträgt 255,00 €, für mit einzubürgernde minderjährige Kinder 51,00 €.

Gebühren sind in der Regel auch zu zahlen, wenn Sie den bereits gestellten Antrag zurücknehmen oder wenn dieser von der Behörde abgelehnt wird, weil Sie die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllen. 

Die Kosten sind bei der Kreisverwaltung Heinsberg zu entrichten.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen