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 Beglaubigungen

Abschriften oder Fotokopien können amtlich beglaubigt werden, wenn das Original von einer Behörde ausgestellt wurde oder die Kopie bei einer Behörde vorgelegt werden muss. Beglaubigte Kopien von Personenstandsurkunden wie Geburtsurkunden, Sterbeurkunden oder Heiratsurkunden dürfen nur von Standesbeamten erstellt werden und zwar an dem Ort, in dem das ursprüngliche Ereignis beurkundet worden ist.

Kopien folgender Schriftstücke dürfen nicht beglaubigt werden

  • Testamente
  • Unterlagen über Erbrechtsangelegenheiten und Grundstücksangelegenheiten
  • Grundbucheintragungen
  • Vereinsregistersachen und Handelsregistersachen
  • Übersetzte ausländische Dokumente und ausländische Pässe

Rechtsgrundlagen

  • Verwaltungsverfahrensgesetz
  • Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wassenberg

Unterlagen

  • Originale und Kopien der zu beglaubigenden Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass

Kosten

  • 2,00 Euro pro Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen
  • 3,75 Euro pro Beglaubigung von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Zeichnungen, Plänen je Seite

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Zuständige Einrichtung

Einwohnermeldeamt
Stadtverwaltung Wassenberg
Roermonder Straße 25-27
41849 Wassenberg
E-Mail: einwohnermeldeamt@wassenberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Schmitz:
Tel: 02432 4900-304
Frau von den Driesch:
Tel: 02432 4900-303
Frau Damerau:
Tel: 02432 4900-305