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Fischereischeine
Es gibt verschiedene Arten von Fischereischeinen: Jahres-Fischereischein, Fünfjahres-Fischereischein und Jugendfischereischein. Der Jugendfischereischein kann nur im Alter von 10 bis 16 Jahren ausgestellt werden; die Ablegung einer Sportfischerprüfung ist hierfür nicht erforderlich. Mit 13 Jahren können Jugendliche die Fischereiprüfung ablegen; sie haben, wenn sie dann 14 Jahre alt sind, die Möglichkeit, einen Jahres- oder Fünfjahres-Fischereischein zu erhalten.
Jugendliche mit einem Jugendfischereischein dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen, der ebenfalls im Besitz eines Fischereischeines ist, fischen gehen.
Rechtsgrundlagen
Fischereigesetz
Voraussetzungen
- bestandene Fischerprüfung
- Wohnsitz in Wassenberg
Unterlagen
- Passfoto
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Verlängerung des Fischereischeines ist der bisherige Fischereischein mitzubringen
- bei Neuausstellung ist das Prüfungszeugnis der Fischereiprüfung oder der abgelaufene Fischereischein mitzubringen
Kosten
- Jahresfischereischein 16,00 Euro (8 Euro Verw.-gebühr + 8 Euro Fischereiabgabe)
- Fünfjahresfischereischein 48,00 Euro (24 Euro Verw.-gebühr + 24 Euro Fischereiabgabe)
- Jugendfischereischein 8,00 Euro (4 Euro Verw.-gebühr + 4 Euro Fischereiabgabe)
Bearbeitungsdauer
Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen, erfolgt die sofortige Ausstellung. Nach dem 10.12. eines Jahres kann der Fischereischein ab dem 01.01. des darauffolgenden Kalenderjahres ausgestellt werden.
Hinweise und Besonderheiten
Persönliches Vorsprechen
Verfahrensablauf
- Vorlage der erforderlichen Unterlagen
- Zahlung der Verwaltungsgebühr inkl. Fischereiabgabe
- Ausstellung/Verlängerung des Fischereischeins
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Zuständige Einrichtung
Ordnungsamt
Stadtverwaltung Wassenberg
Roermonder Straße 25-27
41849 Wassenberg
E-Mail: fachbereich.3@wassenberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Es gibt verschiedene Arten von Fischereischeinen: Jahres-Fischereischein, Fünfjahres-Fischereischein und Jugendfischereischein. Der Jugendfischereischein kann nur im Alter von 10 bis 16 Jahren ausgestellt werden; die Ablegung einer Sportfischerprüfung ist hierfür nicht erforderlich. Mit 13 Jahren können Jugendliche die Fischereiprüfung ablegen; sie haben, wenn sie dann 14 Jahre alt sind, die Möglichkeit, einen Jahres- oder Fünfjahres-Fischereischein zu erhalten.
Jugendliche mit einem Jugendfischereischein dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen, der ebenfalls im Besitz eines Fischereischeines ist, fischen gehen.
Fischereigesetz
- Passfoto
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Verlängerung des Fischereischeines ist der bisherige Fischereischein mitzubringen
- bei Neuausstellung ist das Prüfungszeugnis der Fischereiprüfung oder der abgelaufene Fischereischein mitzubringen
- bestandene Fischerprüfung
- Wohnsitz in Wassenberg
- Vorlage der erforderlichen Unterlagen
- Zahlung der Verwaltungsgebühr inkl. Fischereiabgabe
- Ausstellung/Verlängerung des Fischereischeins
Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen, erfolgt die sofortige Ausstellung. Nach dem 10.12. eines Jahres kann der Fischereischein ab dem 01.01. des darauffolgenden Kalenderjahres ausgestellt werden.
Persönliches Vorsprechen
https://service.wassenberg.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7350/show