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Baulastenverzeichnis
Durch Belastung eines oder mehrerer Grundstücke kann die Zulässigkeit eines Bauvorhabens erreicht werden, das ohne diese Baulast nicht genehmigungsfähig wäre. Dabei handelt es sich zum Beispiel um die Übernahme von Abstandflächen, die Sicherung der Erschließung oder den Nachweis von Stellplätzen. Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Belastung des Grundstücks und bindet auch die Rechtsnachfolger. Sie wird deshalb in das sogenannte Baulastenverzeichnis eingetragen. Vor dem Erwerb eines Grundstückes empfiehlt sich deshalb das Einholen einer Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis.
Hinweise und Besonderheiten
Das Baulastenverzeichnis der Stadt Wassenberg wird von der Kreisverwaltung Heinsberg geführt.
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Zuständige Einrichtung
Kreisverwaltung Heinsberg - Bauplanung
Kreisverwaltung Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: bauamt.registratur@kreis-heinsberg.de
Durch Belastung eines oder mehrerer Grundstücke kann die Zulässigkeit eines Bauvorhabens erreicht werden, das ohne diese Baulast nicht genehmigungsfähig wäre. Dabei handelt es sich zum Beispiel um die Übernahme von Abstandflächen, die Sicherung der Erschließung oder den Nachweis von Stellplätzen. Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Belastung des Grundstücks und bindet auch die Rechtsnachfolger. Sie wird deshalb in das sogenannte Baulastenverzeichnis eingetragen. Vor dem Erwerb eines Grundstückes empfiehlt sich deshalb das Einholen einer Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis.
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