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 SEPA-Lastschriftverfahren

Mit Hilfe des SEPA-Lastschriftverfahrens können Sie Zahlungen an die Stadt Wassenberg auf einfache und bequeme Weise entrichten. Sie zahlen immer den richtigen Betrag, auch wenn dieser sich zwischenzeitlich ändert. Sie ersparen sich das Ausstellen von Überweisungen oder Schecks bzw. das Ändern von Daueraufträgen. Ebenfalls kann es nicht zu gebührenpflichtigen Mahnungen kommen.

Hierzu ist ein von Ihnen unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat erforderlich. Für jedes Aktenzeichen (Grundstück) ist ein separates SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Die Stadt Wassenberg bietet keinen SEPA-Lastschrifteinzug für einmalige Zahlungen an, wie z.B. Geldbußen aus Verkehrsordnungswidrigkeiten. Ebenfalls ist eine Einziehung von Sparkonten nicht möglich.

Die Lastschriften werden zu den Fälligkeitsterminen eingezogen, die in Ihrem Bescheid genannt sind. Dort finden Sie auch die genauen Beträge. Vergessen Sie hierbei auch nicht, bestehende Daueraufträge bei Ihrem Geldinstitut zu widerrufen, um Doppelzahlungen zu vermeiden.

Das SEPA-Lastschriftmandat senden Sie bitte vollständig ausgefüllt der Stadtkasse Wassenberg spätestens 2 Wochen vor dem ersten Einzugstermin mit Ihrer Originalunterschrift versehen zu. Eine Übermittlung der Daten per E-Mail oder FAX ist nicht möglich.

Mit der Erteilung eines Lastschriftmandats gehen Sie keinerlei Risiko ein, weil Sie dieses jederzeit widerrufen können. Ebenso können Sie jede einzelne Lastschrift, die Ihnen ungerechtfertigt erscheint, bei Ihrer Bank oder Sparkasse innerhalb von acht Wochen nach Belastung rückgängig machen lassen.

Erläuterungen zur Mandatsreferenznummer und Gläubiger-Identifikationsnummer:

Mandatsreferenznummer

Die Mandatsreferenznummer dient der eindeutigen Identifizierung des erteilten SEPA-Lastschriftmandates. Aus diesem Grunde darf eine Mandatsreferenznummer nur einmalig vergeben werden und wird bei jedem Lastschrifteinzug im Kontoauszug angegeben. Die Mandatsreferenznummer wird Ihnen nach Eingabe des SEPA- Lastschriftmandates in einem gesonderten Schreiben bzw. auf dem Abgabenbescheid mitgeteilt.

Gläubiger-Identifikationsnummer

Jeder Lastschrifteinreicher (z.B. die Stadt Wassenberg), der am SEPA-Lastschriftverfahren teilnimmt, benötigt eine Gläubiger-Identifikationsnummer (wird von der Deutschen Bundesbank vergeben), Diese wird bei jedem Lastschrifteinzug im Kontoauszug mitgegeben.

Weitere Informationen

Das SEPA-Lastschriftverfahren wird insbesondere für folgende zu zahlenden wiederkehrenden Forderungen durchgeführt:

  • Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Abwasser-, Abfall- und Straßenreinigungsgebühren)
  • Hundesteuer
  • Gewerbesteuer
  • Vergnügungssteuer

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Zuständige Einrichtung

Stadtkasse
Stadtverwaltung Wassenberg
Roermonder Straße 25-27
41849 Wassenberg
E-Mail: stadtkasse@wassenberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Busch:
Tel: 02432 4900-709
SEPA-Lastschriftverfahren

Mit Hilfe des SEPA-Lastschriftverfahrens können Sie Zahlungen an die Stadt Wassenberg auf einfache und bequeme Weise entrichten. Sie zahlen immer den richtigen Betrag, auch wenn dieser sich zwischenzeitlich ändert. Sie ersparen sich das Ausstellen von Überweisungen oder Schecks bzw. das Ändern von Daueraufträgen. Ebenfalls kann es nicht zu gebührenpflichtigen Mahnungen kommen.

Hierzu ist ein von Ihnen unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat erforderlich. Für jedes Aktenzeichen (Grundstück) ist ein separates SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Die Stadt Wassenberg bietet keinen SEPA-Lastschrifteinzug für einmalige Zahlungen an, wie z.B. Geldbußen aus Verkehrsordnungswidrigkeiten. Ebenfalls ist eine Einziehung von Sparkonten nicht möglich.

Die Lastschriften werden zu den Fälligkeitsterminen eingezogen, die in Ihrem Bescheid genannt sind. Dort finden Sie auch die genauen Beträge. Vergessen Sie hierbei auch nicht, bestehende Daueraufträge bei Ihrem Geldinstitut zu widerrufen, um Doppelzahlungen zu vermeiden.

Das SEPA-Lastschriftmandat senden Sie bitte vollständig ausgefüllt der Stadtkasse Wassenberg spätestens 2 Wochen vor dem ersten Einzugstermin mit Ihrer Originalunterschrift versehen zu. Eine Übermittlung der Daten per E-Mail oder FAX ist nicht möglich.

Mit der Erteilung eines Lastschriftmandats gehen Sie keinerlei Risiko ein, weil Sie dieses jederzeit widerrufen können. Ebenso können Sie jede einzelne Lastschrift, die Ihnen ungerechtfertigt erscheint, bei Ihrer Bank oder Sparkasse innerhalb von acht Wochen nach Belastung rückgängig machen lassen.

Erläuterungen zur Mandatsreferenznummer und Gläubiger-Identifikationsnummer:

Mandatsreferenznummer

Die Mandatsreferenznummer dient der eindeutigen Identifizierung des erteilten SEPA-Lastschriftmandates. Aus diesem Grunde darf eine Mandatsreferenznummer nur einmalig vergeben werden und wird bei jedem Lastschrifteinzug im Kontoauszug angegeben. Die Mandatsreferenznummer wird Ihnen nach Eingabe des SEPA- Lastschriftmandates in einem gesonderten Schreiben bzw. auf dem Abgabenbescheid mitgeteilt.

Gläubiger-Identifikationsnummer

Jeder Lastschrifteinreicher (z.B. die Stadt Wassenberg), der am SEPA-Lastschriftverfahren teilnimmt, benötigt eine Gläubiger-Identifikationsnummer (wird von der Deutschen Bundesbank vergeben), Diese wird bei jedem Lastschrifteinzug im Kontoauszug mitgegeben.

Das SEPA-Lastschriftverfahren wird insbesondere für folgende zu zahlenden wiederkehrenden Forderungen durchgeführt:

  • Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Abwasser-, Abfall- und Straßenreinigungsgebühren)
  • Hundesteuer
  • Gewerbesteuer
  • Vergnügungssteuer
https://service.wassenberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/19336/show
Stadtkasse
Roermonder Straße 25-27 41849 Wassenberg
Telefon 02432 4900-709
Fax 02432 4900-119

Herr

Busch

010

02432 4900-709