BIS: Suche und Detail
Suche ...
Schiedsverfahren
Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt. Es wird von Schiedsfrauen und –männern wahrgenommen, die für die Dauer von 5 Jahren vom Rat der Stadt Wassenberg gewählt und nach der Wahl von der Leitung des Amtsgerichts bestätigt werden.
Die Tätigkeit von Schiedspersonen umfasst die außergerichtliche bzw. vorgerichtliche Streitschlichtung sowohl in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten als auch den Strafsachen, für die Schiedspersonen schlichtend tätig sind:
- kleine Meinungsverschiedenheiten
- Ärger mit Vermietern
- Hausfriedensbruch
- Nachbarschaftsstreitigkeiten
- Beleidigung
- Körperverletzung
- Bedrohung
- Sachbeschädigung
Nicht jeder (Nachbar-)Streit muss mittels gerichtlicher und anwaltlicher Hilfe kosten- und zeitintensiv entschieden oder gar jahrelang hingenommen werden. Auch für eine Reihe von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten ist ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren vorgeschrieben. Bei diesen Streitigkeiten ist eine Klage nur dann zulässig, wenn vorher versucht worden ist, in einem solchen Verfahren den Streit einvernehmlich beizulegen. Darüber hinaus stehen die Schiedsämter auch für andere als die vorgenannten bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten zur Verfügung, in denen ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren nicht vorgeschrieben ist.
Hier besteht die Möglichkeit, zunächst ein Schiedsverfahren durchzuführen. Dieses ist vergleichsweise schnell und kostengünstig. Die Schiedsperson versucht in jedem Fall einen Vergleich herbeizuführen, dem die Streitparteien zustimmen können. Falls eine Einigung nicht möglich ist, können die Beteiligten immer noch eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen. Erzielte Vergleiche im Schiedsverfahren sind gerichtlich vollstreckbar.
Für das Schlichtungsverfahren ist eine geringe Gebühr zu entrichten, die zunächst der Antragsteller zahlt. Beim erzielten Vergleich teilen sich in der Regel die Streitparteien diesen Betrag. Die Einschaltung von Rechtsanwälten mit evtl. anschließender Gerichtsverhandlung ist natürlich weitaus teurer. Ein Schlichtungsverfahren ist in einigen Wochen abgeschlossen. Ein Verfahren vor Gericht kann unter Umständen sehr lange dauern. Darum sollte jeder prüfen, ob er die Schiedsperson als Vermittler nicht zunächst in Anspruch nehmen will.
Dazu kann sich jeder an eine Schiedsperson wenden, die als neutraler Vermittler versuchen wird, die Streitigkeit einer für beide Parteien akzeptablen Lösung zuzuführen.
Weitere Informationen zum Thema "Außergerichtliche Streitschlichtung" finden Sie auf www.streitschlichtung.nrw.de.
Schiedspersonen für Wassenberg
- Schiedsfrau Monika Caron-Milz
Tel.: 02432/48481 - Schiedsfrau Katrin Thissen
Stellvertretung
Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt (§ 14 Abs. 1 SchAG NRW).
Sofern Sie einen Termin benötigen, wenden Sie sich bitte telefonisch unmittelbar an die o.g. Schiedsperson(en).
Rechtsgrundlagen
SchAH NRW
Zuständige Einrichtung
Fachbereich Ordnung und Soziales
Stadtverwaltung Wassenberg
Roermonder Straße 25-27
41849 Wassenberg
E-Mail: fachbereich.3@wassenberg.de
Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt. Es wird von Schiedsfrauen und –männern wahrgenommen, die für die Dauer von 5 Jahren vom Rat der Stadt Wassenberg gewählt und nach der Wahl von der Leitung des Amtsgerichts bestätigt werden.
Die Tätigkeit von Schiedspersonen umfasst die außergerichtliche bzw. vorgerichtliche Streitschlichtung sowohl in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten als auch den Strafsachen, für die Schiedspersonen schlichtend tätig sind:
- kleine Meinungsverschiedenheiten
- Ärger mit Vermietern
- Hausfriedensbruch
- Nachbarschaftsstreitigkeiten
- Beleidigung
- Körperverletzung
- Bedrohung
- Sachbeschädigung
Nicht jeder (Nachbar-)Streit muss mittels gerichtlicher und anwaltlicher Hilfe kosten- und zeitintensiv entschieden oder gar jahrelang hingenommen werden. Auch für eine Reihe von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten ist ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren vorgeschrieben. Bei diesen Streitigkeiten ist eine Klage nur dann zulässig, wenn vorher versucht worden ist, in einem solchen Verfahren den Streit einvernehmlich beizulegen. Darüber hinaus stehen die Schiedsämter auch für andere als die vorgenannten bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten zur Verfügung, in denen ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren nicht vorgeschrieben ist.
Hier besteht die Möglichkeit, zunächst ein Schiedsverfahren durchzuführen. Dieses ist vergleichsweise schnell und kostengünstig. Die Schiedsperson versucht in jedem Fall einen Vergleich herbeizuführen, dem die Streitparteien zustimmen können. Falls eine Einigung nicht möglich ist, können die Beteiligten immer noch eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen. Erzielte Vergleiche im Schiedsverfahren sind gerichtlich vollstreckbar.
Für das Schlichtungsverfahren ist eine geringe Gebühr zu entrichten, die zunächst der Antragsteller zahlt. Beim erzielten Vergleich teilen sich in der Regel die Streitparteien diesen Betrag. Die Einschaltung von Rechtsanwälten mit evtl. anschließender Gerichtsverhandlung ist natürlich weitaus teurer. Ein Schlichtungsverfahren ist in einigen Wochen abgeschlossen. Ein Verfahren vor Gericht kann unter Umständen sehr lange dauern. Darum sollte jeder prüfen, ob er die Schiedsperson als Vermittler nicht zunächst in Anspruch nehmen will.
Dazu kann sich jeder an eine Schiedsperson wenden, die als neutraler Vermittler versuchen wird, die Streitigkeit einer für beide Parteien akzeptablen Lösung zuzuführen.
Weitere Informationen zum Thema "Außergerichtliche Streitschlichtung" finden Sie auf www.streitschlichtung.nrw.de.
Schiedspersonen für Wassenberg
- Schiedsfrau Monika Caron-Milz
Tel.: 02432/48481 - Schiedsfrau Katrin Thissen
Stellvertretung
Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt (§ 14 Abs. 1 SchAG NRW).
Sofern Sie einen Termin benötigen, wenden Sie sich bitte telefonisch unmittelbar an die o.g. Schiedsperson(en).
SchAH NRW
https://service.wassenberg.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/19334/show