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 Bauvoranfrage

Vor Einreichung eines Bauantrages kann für den Neubau, den Umbau, die Nutzungsänderung usw. eine Bauvoranfrage gestellt werden. Durch die Bauvoranfrage können sowohl die planungsrechtliche Zulässigkeit eines konkreten Vorhabens als auch bauordnungsrechtliche und sonstige die Genehmigungsfähigkeit betreffende Fragen vorab geklärt werden.

Diese Aussagen werden in einem verbindlichen und 2 Jahre gültigen Vorbescheid nach § 71 BauO NRW festgehalten.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der erteilte Vorbescheid keine Baugenehmigung darstellt und somit nicht zum Baubeginn berechtigt.

Die Stadt Wassenberg hat kein eigenes Bauordnungsamt. Der Antrag auf Vorbescheid ist daher direkt an die Baugenehmigungsbehörde beim Kreis Heinsberg zu richten.

Rechtsgrundlagen

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung

Unterlagen

Für den Antrag auf Vorbescheid gibt es amtliche Formulare. Welche Unterlagen dem Antrag beizufügen sind, richtet sich im Einzelfall nach Art und Umfang des Vorhabens, aber auch nach seinem Standort. Lassen Sie sich hierüber am besten im Vorfeld beraten. Alle Unterlagen sind mindestens in dreifacher Ausfertigung einzureichen.

Kosten

je nach Bauvorhaben

Zuständige Einrichtung

Kreisverwaltung Heinsberg - Bauaufsicht - Technik
Kreisverwaltung Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: info@kreis-heinsberg.de