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 Bauleitplanung

Die Bauleitplanung regelt auf Basis des Baugesetzbuches die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Stadtgebiet. Sie unterliegt der gemeindlichen Planungshoheit, d.h. über ihre Inhalte und planerischen Zielsetzungen entscheidet der Rat der Stadt Wassenberg.

Die Bauleitplanung ist 2-stufig aufgebaut:

Der Flächennutzungsplan, der vorbereitende Bauleitplan, umfasst das gesamte Stadtgebiet. Er stellt die zukünftig beabsichtigte räumliche Entwicklung des Stadtgebietes in den Grundzügen dar. Für den Bürger besitzt er eher informellen Charakter, er schafft noch kein Baurecht.

Der Bebauungsplan, der verbindliche Bauleitplan, regelt für Teilbereiche des Stadtgebietes die Details der jeweils zulässigen Nutzung bzw. Bebauung und schafft – vorbehaltlich der gesicherten Erschließung des betreffenden Grundstückes – verbindliches Baurecht.

Für den Bürger beantwortet die Bauleitplanung insbesondere folgende Fragen:

Wo darf ich bauen?

Was darf ich bauen?

Wie darf ich bauen?

Welche Bauerwartungsaussichten bestehen?

Zuständige Einrichtung

Fachbereich Planen und Bauen
Stadtverwaltung Wassenberg
Roermonder Straße 25-27
41849 Wassenberg
E-Mail: fachbereich.6@wassenberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Fuhrmann:
Tel: 02432 4900-503
Bauleitplanung

Die Bauleitplanung regelt auf Basis des Baugesetzbuches die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Stadtgebiet. Sie unterliegt der gemeindlichen Planungshoheit, d.h. über ihre Inhalte und planerischen Zielsetzungen entscheidet der Rat der Stadt Wassenberg.

Die Bauleitplanung ist 2-stufig aufgebaut:

Der Flächennutzungsplan, der vorbereitende Bauleitplan, umfasst das gesamte Stadtgebiet. Er stellt die zukünftig beabsichtigte räumliche Entwicklung des Stadtgebietes in den Grundzügen dar. Für den Bürger besitzt er eher informellen Charakter, er schafft noch kein Baurecht.

Der Bebauungsplan, der verbindliche Bauleitplan, regelt für Teilbereiche des Stadtgebietes die Details der jeweils zulässigen Nutzung bzw. Bebauung und schafft – vorbehaltlich der gesicherten Erschließung des betreffenden Grundstückes – verbindliches Baurecht.

Für den Bürger beantwortet die Bauleitplanung insbesondere folgende Fragen:

Wo darf ich bauen?

Was darf ich bauen?

Wie darf ich bauen?

Welche Bauerwartungsaussichten bestehen?

https://service.wassenberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/18184/show
Fachbereich Planen und Bauen
Roermonder Straße 25-27 41849 Wassenberg
Telefon 02432 4900-0
Fax 02432 4900-119

Herr

Fuhrmann

N02

02432 4900-503