Schwerbehindertenausweis
Beschreibung
Wer körperlich behindert ist und einen Schwerbehindertenausweis besitzt, steht unter dem Schutz des Schwerbehindertengesetzes. Außerdem erhält er verschiedene Vergünstigungen, wie zum Beispiel
- steuerliche Erleichterungen,
- Vergünstigungen im Personen-, Nah- und Fernverkehr und
- Vergünstigungen beim Wohnen.
Des Weiteren kann bei bestimmten Voraussetzungen (Merkmale „aG“, „Bl“ oder „G“) eine Parkerleichterung für Schwerbehinderte bei der Kreisverwaltung Heinsberg erteilt werden.
Für die Ausstellung und Änderung von Schwerbehindertenausweisen ist die Kreisverwaltung in Heinsberg – Amt für Soziales-, Valkenburger Str. 45, 52525 Heinsberg zuständig.
Erst- und Änderungsanträge sind auch bei der Stadtverwaltung Wassenberg erhältlich. Wir leiten die Unterlagen dann für Sie weiter.
Die Kreisverwaltung setzt sich dann mit Ihrem Arzt in Verbindung und fordert die benötigten Unterlagen an. Aufgrund dieser Unterlagen wird dann der Grad der Behinderung ermittelt und über den Anspruch entschieden.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Kreisverwaltung Heinsberg - Schwerbehindertenangelegenheiten
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- Straße: Valkenburger Straße Hausnummer: 45
- PLZ: 52525 Ort: Heinsberg
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- Telefon:
02452 13-5050 - E-Mail:
schweb@kreis-heinsberg.de
- Telefon:
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