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Anmietung und Nutzung städtischer Sport- und Freizeiteinrichtungen
Die Stadt stellt städtischen Vereinen und Organisationen für ihre Veranstaltungen städtische Einrichtungen sowie Sportanlagen zur Verfügung. Sofern die Einrichtungen und Anlagen nicht von städtischen Vereinen und Organisationen in Anspruch genommen werden, können diese auch von auswärtigen Vereinen und Organisationen zu Veranstaltungszwecken genutzt werden.
Folgende städtische Einrichtungen stehen für Veranstaltungszwecke zur Verfügung:
Multifunktionale Bildungs- und Begegnungsstätte, Pontorsonallee 16
Bergfried, Auf dem Burgberg 1 a
Forum der Betty-Reis-Gesamtschule, Birkenweg
Großturnhalle Bergstraße, Bergstraße
Turnhalle/Mehrzweckhalle Gemeinschaftsgrundschule Wassenberg, Burgstraße
Turnhalle/Mehrzweckhalle Kath. Grundschule Birgelen, Elsumer Weg
Turnhalle/Mehrzweckhalle Kath. Grundschule Myhl, Schulstraße
Turnhalle/Mehrzweckhalle Kath. Grundschule Orsbeck, Luchtenberger Straße
Bürgerhaus Effeld, Kreuzstraße
Mehrzweckhalle Ophoven, Schützenstraße
Stadion Am Wingertsberg/Rasenplatz, Am Wingertsberg
Sportanlage/Rasenplatz und Tennenplatz Birgelen, Am Stadion
Sportanlage/Rasenplatz und Tennenplatz Myhl, Am Schwanderberg
Sportanlage/Rasenplatz und Tennenplatz Orsbeck, Weilerstraße
Sportanlage/Rasenplatz und Tennenplatz Effeld, Waldseestraße
Sportanlage/Rasenplatz Ophoven, Schützenstraße.
Für die Nutzung einer Einrichtung ist das im Download-Bereich bereitstehende Formular „Antrag Nutzung städtischer Einrichtungen“ mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn an die Stadt Wassenberg, Fachbereich 2 – Gebäudemanagement – zu senden.
Dem Antrag ist ein Versicherungsnachweis (aktuelle Beitragsrechnung oder Bescheinigung der Versicherung, z. B. bei Sportvereinen eine Bescheinigung der ARAG-Sporthilfe) beizufügen. Die Versicherungssumme zur Abdeckung von Schäden im Sach- und/oder Personenbereich sollte pauschal 2,6 Mil. € und zur Abdeckung von Vermögensschäden mindestens 20.000,00 € betragen.
Für die Benutzung städtischer Einrichtungen für Veranstaltungen mit Ausschank von Getränken bzw. Eintritt werden Gebühren nach der Gebührenordnung der Stadt Wassenberg vom 21.11.1997 erhoben. In diesen Fällen ist dies auf dem Antrag anzukreuzen.
Zuständige Einrichtung
Verwaltungsmanagement und Ratsangelegenheiten
Stadtverwaltung Wassenberg
Roermonder Straße 25 - 27
41849 Wassenberg
E-Mail: info@wassenberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Die Stadt stellt städtischen Vereinen und Organisationen für ihre Veranstaltungen städtische Einrichtungen sowie Sportanlagen zur Verfügung. Sofern die Einrichtungen und Anlagen nicht von städtischen Vereinen und Organisationen in Anspruch genommen werden, können diese auch von auswärtigen Vereinen und Organisationen zu Veranstaltungszwecken genutzt werden.
Folgende städtische Einrichtungen stehen für Veranstaltungszwecke zur Verfügung:
Multifunktionale Bildungs- und Begegnungsstätte, Pontorsonallee 16
Bergfried, Auf dem Burgberg 1 a
Forum der Betty-Reis-Gesamtschule, Birkenweg
Großturnhalle Bergstraße, Bergstraße
Turnhalle/Mehrzweckhalle Gemeinschaftsgrundschule Wassenberg, Burgstraße
Turnhalle/Mehrzweckhalle Kath. Grundschule Birgelen, Elsumer Weg
Turnhalle/Mehrzweckhalle Kath. Grundschule Myhl, Schulstraße
Turnhalle/Mehrzweckhalle Kath. Grundschule Orsbeck, Luchtenberger Straße
Bürgerhaus Effeld, Kreuzstraße
Mehrzweckhalle Ophoven, Schützenstraße
Stadion Am Wingertsberg/Rasenplatz, Am Wingertsberg
Sportanlage/Rasenplatz und Tennenplatz Birgelen, Am Stadion
Sportanlage/Rasenplatz und Tennenplatz Myhl, Am Schwanderberg
Sportanlage/Rasenplatz und Tennenplatz Orsbeck, Weilerstraße
Sportanlage/Rasenplatz und Tennenplatz Effeld, Waldseestraße
Sportanlage/Rasenplatz Ophoven, Schützenstraße.
Für die Nutzung einer Einrichtung ist das im Download-Bereich bereitstehende Formular „Antrag Nutzung städtischer Einrichtungen“ mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn an die Stadt Wassenberg, Fachbereich 2 – Gebäudemanagement – zu senden.
Dem Antrag ist ein Versicherungsnachweis (aktuelle Beitragsrechnung oder Bescheinigung der Versicherung, z. B. bei Sportvereinen eine Bescheinigung der ARAG-Sporthilfe) beizufügen. Die Versicherungssumme zur Abdeckung von Schäden im Sach- und/oder Personenbereich sollte pauschal 2,6 Mil. € und zur Abdeckung von Vermögensschäden mindestens 20.000,00 € betragen.
Für die Benutzung städtischer Einrichtungen für Veranstaltungen mit Ausschank von Getränken bzw. Eintritt werden Gebühren nach der Gebührenordnung der Stadt Wassenberg vom 21.11.1997 erhoben. In diesen Fällen ist dies auf dem Antrag anzukreuzen.
https://service.wassenberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7596/showFrau
Darmochwal
Sachbearbeiter/in
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