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Namensänderung
Unter einer behördlichen Namensänderung ist die öffentlich-rechtliche Namensänderung nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen zu verstehen. Hierunter fallen nicht die standesamtlichen Namensänderungen familienrechtlicher Art, etwa Namen nach Eheschließung oder Ehescheidung.
Die Namensänderung erfolgt auf Antrag. Der Antrag ist beim Standesamt zu stellen und wird von dort dann dem Kreis Heinsberg zur Entscheidung vorgelegt.
Zuständige Kontaktpersonen
Unter einer behördlichen Namensänderung ist die öffentlich-rechtliche Namensänderung nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen zu verstehen. Hierunter fallen nicht die standesamtlichen Namensänderungen familienrechtlicher Art, etwa Namen nach Eheschließung oder Ehescheidung.
Die Namensänderung erfolgt auf Antrag. Der Antrag ist beim Standesamt zu stellen und wird von dort dann dem Kreis Heinsberg zur Entscheidung vorgelegt.
https://service.wassenberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7594/show