BIS: Suche und Detail
Suche ...
Sperrmüllentsorgung
Sperrgutanmeldungen müssen mit den Anforderungskarten zur Sperrgutabfuhr, die dem Abfallkalender beigefügt sind, erfolgen. Der Abfuhrtermin wird Ihnen dann schriftlich mitgeteilt.
Die Anforderungskarten können auch zur kostenlosen Selbstanlieferung von 2 m³ Sperrmüll bei den Kleinanlieferplätzen in Rothenbach (Tel.: 02432-3442) und Gangelt-Hahnbusch (Tel. 02454-6133) zu den dort geltenden Öffnungszeiten genutzt werden. Die Anforderungskarten sind ausgefüllt – unter Vorlage des Personalausweises – bei dem Kleinanlieferplatz abzugeben. Darüber hinaus können größere Mengen Sperrmüll gebührenpflichtig nur bei dem Kleinanlieferplatz in Gangelt-Hahnbusch angeliefert werden.
Sperrmüll aus Holz wird getrennt gesammelt. Holz und sonstiger Sperrmüll sind daher getrennt zur Abfuhr bereitzustellen. Sperrige Abfälle aus Haushaltsauflösungen, Holzabfälle aus Baumaßnahmen oder Renovierung, Holzpaletten, Gegenstände aus Abriss oder Umbau, Spiegel, Glasscheiben, befüllte Säcke und Kartons sind von der Sperrgutabfuhr ausgeschlossen.
Zuständige Einrichtung
Stadtkasse
Stadtverwaltung Wassenberg
Roermonder Straße 25 - 27
41849 Wassenberg
E-Mail: kempgens@wassenberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Sperrgutanmeldungen müssen mit den Anforderungskarten zur Sperrgutabfuhr, die dem Abfallkalender beigefügt sind, erfolgen. Der Abfuhrtermin wird Ihnen dann schriftlich mitgeteilt.
Die Anforderungskarten können auch zur kostenlosen Selbstanlieferung von 2 m³ Sperrmüll bei den Kleinanlieferplätzen in Rothenbach (Tel.: 02432-3442) und Gangelt-Hahnbusch (Tel. 02454-6133) zu den dort geltenden Öffnungszeiten genutzt werden. Die Anforderungskarten sind ausgefüllt – unter Vorlage des Personalausweises – bei dem Kleinanlieferplatz abzugeben. Darüber hinaus können größere Mengen Sperrmüll gebührenpflichtig nur bei dem Kleinanlieferplatz in Gangelt-Hahnbusch angeliefert werden.
Sperrmüll aus Holz wird getrennt gesammelt. Holz und sonstiger Sperrmüll sind daher getrennt zur Abfuhr bereitzustellen. Sperrige Abfälle aus Haushaltsauflösungen, Holzabfälle aus Baumaßnahmen oder Renovierung, Holzpaletten, Gegenstände aus Abriss oder Umbau, Spiegel, Glasscheiben, befüllte Säcke und Kartons sind von der Sperrgutabfuhr ausgeschlossen.
https://service.wassenberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7421/showFrau
Kempkens
010